+49 511 51543831 Telefon:

Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten:

© 2024, Jhcon Datenschutzberatung, Hannover
Ein interner Datenschutzbeauftragter kann ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin oder eine extra dafür eingestellte Person sein. Die Qualität des Datenschutzes steht und fällt mit der Kompetenz dieser verantwortlichen Person. Bei unzureichendem Fachwissen drohen Fehler im Datenschutz mit allen Konsequenzen. Es erfordert viel Zeit, bis qualifiziertes Personal gefunden oder zum Datenschutzbeauftragten ausgebildet wurde. Ein interner Datenschutzbeauftragter verursacht ebenfalls Kosten in Form von hohen Gehaltsforderungen sowie Aus- und Weiterbildungen. Im Vergleich dazu liegen die Kosten durch unsere Datenschutzbetreuung deutlich darunter. Bei einer internen Betreuung verbleibt das Haftungsrisiko im Unternehmen. Als externer Datenschutzbeauftragter haften wir für unser Handeln. Einen internen Datenschutzbeauftragten können Sie nicht einfach austauschen, denn der/die Beschäftigte genießt Kündigungsschutz. Einem externen Datenschutzbeauftragten können Sie innerhalb der vereinbarten Frist den Beratungsvertrag kündigen.
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